Für alle Mietgeräte gilt:
Bei einem technischen Defekt rufen Sie uns bitte umgehend an und wir kümmern uns schnellstmöglich darum. Wenn es uns möglich ist, stellen wir Ihnen auch ein Ersatzgerät.
Bei einem unverschuldeten technischen Defekt während der Arbeit übernehmen wir die Verantwortung für das Gerät. Dies gilt nicht für Vandalismus, Schäden durch Fremdeinwirkung oder Diebstahl, Raub. Entsteht ein Schaden dagegen durch Unvorsicht oder Mutwillen des Mieters, wird bis zur endgültigen Ermittlung der Schadenshöhe die Kaution einbehalten.
Alle Stampfer, Rüttelplatten, Arbeitsbühnen und fahrbare Baumaschinen haben bereits eine Maschinenbruchversicherung inklusive. Übersteigt die Schadenshöhe den Wert der Kaution, wird die Selbstbeteiligung im Schadenfall eingefordert. > Mietpreisliste